Garantiebedingungen:
- Die Garantie gilt in Polen und deckt INEX-Produkte ab, die in Polen gekauft und installiert wurden.
- Die Gewährleistungshaftung erstreckt sich auf Mängel, die auf material- und herstellungsbedingte Ursachen zurückzuführen sind. Bei der Lagerung und Aufbewahrung des Produkts vor der Installation sollte das Produkt in trockenen, belüfteten Räumen gelagert werden und nicht dem Sonnenlicht ausgesetzt sein.
- Reklamationen müssen schriftlich bei dem Unternehmen eingereicht werden, bei dem der Kauf getätigt wurde.
- Grundlage für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist die Kaufrechnung.
- Im Rahmen der Garantie haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die am Vermögen
des Käufers oder Dritter mit Ausnahme des von der Garantie abgedeckten Gegenstands entstehen. Die Haftung des Verkäufers
ist auf den Wert der mangelhaften, beanstandeten Ware beschränkt.
Garantiezeit:
- INEX übernimmt für die einwandfreie Funktion des Produktes eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.
- Das Unternehmen garantiert die Korrosionsbeständigkeit seiner Produkte für einen Zeitraum von 24 Monaten nur in den Zonen C1, C2, C3.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind werkseitig nicht geschützte oder bei der Montage entstandene Schnittkanten (Drahtenden,
Lochränder etc.) im Abstand von 10 mm zur Schnittlinie. - Farbänderungen an Beschichtungen, Schloss- und Scharnierzubehör für Tore und Pforten, Griffen, Knöpfen, Schrauben und Muttern sowie Elementen aus Kunststoff fallen nicht unter diese Garantie.
- Die Garantie deckt Herstellungsfehler und Korrosionsschutz ab, sofern die Produkte keinen Temperaturen unter -20 °C oder über 40 °C ausgesetzt und bei einer Temperatur von nicht weniger als 0 °C installiert werden.
- Von der Garantie ausgeschlossen sind mechanische Schäden, die durch dynamische Kräfte, unsachgemäße Lagerung, Transport, äußere Krafteinwirkung, Montage und zweckentfremdete Verwendung entstehen.
- Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch vorsätzliches Handeln entstehen.
- Die Garantie wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Produkte unter normalen Umgebungsbedingungen ohne Kontakt mit aggressiven Substanzen verwendet werden.
- Die Garantie wird nicht gewährt, wenn das Produkt in einer sehr aggressiven Umgebung installiert wurde.
- Bei Produkten, die in der Nähe von Industriegebieten installiert werden, beträgt sie bis zu 12 Monate.
- Produkte, die weniger als 3000 m von der Küste entfernt betrieben werden, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Garantieleistungen:
- Während der Garantiezeit werden etwaige Produktmängel, die auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Anerkennung der Reklamation behoben.
- Nach Ablauf der vorgenannten Frist erlischt die Haftung des Verkäufers.
- Im Rahmen der Garantie verpflichtet sich das Unternehmen zur Reparatur oder zur Minderung des Kaufpreises des Produkts.
- Der Betrag der Garantiereparatur kann den Wert des reklamierten Produkts nicht übersteigen.
- Der Wert von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen kann den Wert der beanstandeten Ware nicht übersteigen.
- Bei Beschädigungen, Mängeln, Falsch- oder Unvollständigkeiten der Lieferung ist der Käufer verpflichtet, mit dem Zusteller ein Qualitäts- und Mengenprotokoll zu erstellen.
Garantieleistungen werden nicht erbracht in folgenden Fällen:
- Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts sowie unsachgemäße oder unterlassene Wartung.
- Die Einwirkung äußerer Faktoren wie: Feuer, Wasser, Salze, Säuren, Lösungsmittel, Alkohole, Aromen und andere aggressive chemische Substanzen, zB. Zement, Kalk, Schleif- und Reinigungsmittel, die Materialverluste oder Kratzer verursachen.
- Wetteranomalien, Naturkatastrophen und Zufallsereignisse.
- Reparaturen, Umbauten oder Konstruktionsänderungen, die vom Benutzer oder Dritten vorgenommen wurden.
- Die Installation wurde von einer nicht fachkundigen Person und nicht entsprechend der Bedienungs- und Montageanleitung durchgeführt oder die Wartung des Produkts wurde nicht entsprechend der Bedienungsanleitung durchgeführt.
- Reparaturen durch nicht autorisierte Personen.
- Bohren von Löchern in den Produkten durch den Benutzer oder Dritte.
- Das Auftreten von Verfärbungen, leichten Unebenheiten der verzinkten Außenfläche sowie der sogenannten „Weißkorrosion“ (die durch den natürlichen Oxidationsprozess des Zinks entsteht) ist ein natürliches Phänomen, das für diese Art von Korrosionsschutzbeschichtung charakteristisch ist und keinen Reklamationsgrund darstellt.
- Störungen der Funktion von Steuergeräten durch starke Magnetfelder von Strom- oder Funkgeräten in der Nähe.
- Die Verwendung von Ersatzteilen anderer Hersteller als Originalteile des Herstellers ohne schriftliche Zustimmung des Herstellers.
- Produkte, die nach individueller Bestellung des Käufers hergestellt wurden, sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
- Ansprüche bei freitragenden Toren, wenn nach dem Öffnen das Gegengewicht im Verhältnis von 1 cm pro laufendem Meter Tor abfällt.
Kommentare:
- Im Falle einer unberechtigten Reklamation gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu Lasten des Reklamierenden.
- Um das Reklamationsverfahren zu beschleunigen, verlangt der Hersteller, dass dem Bericht ein Foto des reklamierten Produkts sowie eine Beschreibung des Mangels beigefügt werden.
- Erfolgt die Reklamation nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, entfällt die Gewährleistung.
- Durch die Einreichung einer Reklamation verlängert sich die Zahlungsfrist nicht.
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person hinsichtlich Menge und Qualität abzunehmen und den Erhalt mit einer leserlichen Unterschrift zu bestätigen.
- Im Falle der Versendung oder Abholung der Ware durch einen Spediteur gilt die Übergabe bzw. Abholung der Ware als Lieferung/Abholung durch den Kunden. Ab diesem Zeitpunkt geht das gesamte Risiko des Verlusts oder der Beschädigung des Artikels auf den Kunden über.
- Bei feuerverzinkten Elementen ohne lackierte Oberfläche sind Zinküberstände bis zu einer Höhe von 0,5 cm zulässig.
- Eine Maßtoleranz von +/- 10 % ist zulässig.
- Die zulässige Dickentoleranz für Draht inklusive Beschichtungen beträgt +/- 0,4 mm (Durchschnitt aus mindestens zehn Messpunkten an verschiedenen Stellen des Produkts). Bei 2D/2DS-Platten beträgt die Drahtdickentoleranz +/- 0,5 mm.
- Die zulässige Wanddickentoleranz beträgt bei Profilen inkl. Beschichtungen +/- 0,35 mm (Durchschnittswert aus mindestens fünf Messpunkten an unterschiedlichen Stellen).
- Verformungen der Produkte durch folgende Prozesse sind zulässig: Schweißen, Plattieren, Verzinken, Pulverbeschichten.
- In den Profilen können technologische Löcher auftreten.
- Im Falle der Versendung der Ware durch einen Spediteur ist der Verkäufer in dem Fall, dass der Käufer die Ware aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, nicht abholt, nicht verpflichtet, die Ware erneut zu versenden, sondern der Käufer ist verpflichtet, die Ware am Hauptsitz von INEX abzuholen.
- Die Gewährleistung besteht, wenn die Montage entsprechend der Anleitung und Bauvorschriften erfolgt ist.
- Von der Durchrostungsgarantie ausgenommen sind Beschläge, Schloss- und Scharnierzubehör für Tore und Pforten sowie elektrische Geräte.
- Ist nur ein Teil der gelieferten und verkauften Ware mangelhaft und kann dieser von der mangelfreien Ware getrennt werden, so beschränkt sich der Anspruch des Käufers ausschließlich auf die mangelhafte Ware.
- Der Verkäufer haftet in keinem Fall für indirekte oder zufällige Schäden, die dem Kunden entstehen (z. B. Betriebsverluste, Verlust erwarteter Gewinne oder sonstige indirekte Verluste).
- Mit der Lieferung gilt die Ware automatisch als abgenommen und mangelfrei.
- Montageanleitungen, Konformitätserklärungen und Zertifikate sind in der INEX-Verkaufsstelle erhältlich.
- Im Falle einer Reklamation trägt der Käufer die Kosten für den Aus- und Einbau der Ware.
- Die Verpflichtung zur Demontage und Bereitstellung der mangelhaften Ware zur Abholung obliegt dem Käufer.
- Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung eines defekten oder beschädigten Produkts entstehen.
- Die Haftung des Verkäufers ist auf 100 % des Wertes der beschädigten Waren begrenzt.
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN INEX
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Die Transaktion ist abgeschlossen, nachdem der Käufer eine schriftliche Bestellung aufgegeben hat, die vom Käufer oder einer autorisierten Person persönlich oder elektronisch leserlich unterzeichnet ist, oder nachdem der Käufer eine Anzahlung geleistet hat.
- Die Bestellung muss folgende Daten enthalten: Persönliche Daten des Käufers, Produkttyp, Produktparameter, Menge, Lieferdatum, Lieferadresse.
- Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Datum der Bestätigung durch den Verkäufer (die Einzelheiten zu den Vertragsbedingungen sind im Proforma aufgeführt).
- Eventuelle Fehler in der vom Verkäufer versandten Auftragsbestätigung müssen dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden.
- Alle Preisangebote sind 7 Kalendertage gültig, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
- Das vom Verkäufer vorgelegte Preisangebot stellt keinen Vorbehalt der Ware dar.
- Die Höhe der Rabatte wird individuell festgelegt und ist u.a. abhängig von: Bestellmenge, Lieferentfernung.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich innerhalb der vereinbarten Zeit abzuholen.
- Änderungen der Bestellung können innerhalb von 3 Tagen nach der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer schriftlich erfolgen, vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers.
- Umfasst die Bestellung die Erbringung einer Zaunmontageleistung, so ist der Käufer dafür verantwortlich, dass die Durchführung der Arbeiten zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort ungehindert möglich ist.
- Flugblätter, Anzeigen, Folder und Ausstellungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, technische Änderungen zur Verbesserung der Qualität und Funktionalität seiner Produkte vorzunehmen, ohne den Käufer darüber zu informieren. Diese Änderungen haben jedoch keinen Einfluss auf den vereinbarten Preis der Ware.
- Bei Abholung der Bestellung mit eigenem Transportmittel ist die im Namen oder Auftrag des Bestellers handelnde Person verpflichtet, eine entsprechende Abholvollmacht vorzulegen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Parameter und den Zweck der bestellten Ware zu kennen. Der Verkäufer liefert die Ware gemäß der Bestellung und ist nicht für deren weitere Verwendung verantwortlich, einschließlich der Verwendung entgegen ihrem vorgesehenen Zweck.
- Die Haftung des Verkäufers aus der Gewährleistung im Sinne des Art. 556, 566 ff. BGB ist ausgeschlossen.
- Wird der Liefertermin vom Verkäufer aufgrund höherer Gewalt nicht eingehalten, so hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten unter anderem:
- Naturkatastrophen,
- Streiks,
- Unterbrechungen im Betrieb der Anlage, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind.
- Unterbrechungen in der Versorgung mit für die Produktion notwendigen Rohstoffen aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen.
2. PREISE UND ZAHLUNGEN
- Der Preis für die bestellte Ware wird jeweils in der Proforma-Auftragsbestätigung angegeben.
- Die Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ab Ausstellungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Die Zahlung gilt mit Gutschrift auf dem Bankkonto des Verkäufers oder mit der Bezahlung an der Kasse als erfolgt.
- Die Erhebung einer Mängelrüge entbindet den Käufer nicht von seiner Pflicht zur fristgerechten Zahlung.
- Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen in der im Gesetz vom vorgesehenen Höhe in Rechnung zu stellen. 23.04.1964 (Artikel 481 des Zivilgesetzbuches).
- Mit der vollständigen Bezahlung wird der Käufer Eigentümer der Ware (§ 589 BGB).
- Im Falle einer unberechtigten Annahmeverweigerung der bestellten Ware oder eines Widerrufs der Bestellung durch den Käufer nach dem Datum ihrer Abgabe ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Bruttobestellwertes, einschließlich etwaiger geleisteter Anzahlungen oder Vorauszahlungen, in Rechnung zu stellen.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers oder sonstigen Handlungen des Käufers zum Nachteil des Verkäufers ist der Verkäufer berechtigt, Lieferungen bzw. Leistungen einzustellen.
- Bei einer Warenbestellung und anschließender Nichtabholung, einem Rücktritt von der Bestellung oder einer sonstigen Einstellung der Auftragsausführung ist der Verkäufer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 50 % des Bruttowertes des nicht ausgeführten Teils der Bestellung zu erheben. Etwaige vom Käufer geleistete Anzahlungen auf diese Bestellung werden auf die oben genannte Vertragsstrafe angerechnet.
- Der Verkäufer ist berechtigt, einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadenersatz zu verlangen.
- Bei einem Kunden, der zum ersten Mal einen Einkauf beim Verkäufer tätigt oder frühere Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer verspätet erfüllt hat, kann der Verkäufer vor Beginn der Ausführung der Bestellung eine Zahlung auf Grundlage einer Proforma-Rechnung verlangen, deren Erfüllung durch den Kunden eine Voraussetzung für die Annahme der Bestellung durch den Verkäufer ist.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Lieferung auszusetzen, wenn Anzeichen einer Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden vorliegen.
- Alle weiteren Kosten, die im Rahmen der Auftragsdurchführung anfallen können, wie z.B. Umladegebühren und sonstige Gebühren und Steuern, die während der Ausführung der Bestellung anfallen, gehen zu Lasten des Käufers, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
- Der Verkäufer kann die Ausführung der Bestellung von der Zahlung eines Teilbetrags (Anzahlung) sowie von einer Vorauszahlung in anderen als den oben genannten Fällen abhängig machen.
3. WICHTIGE INFORMATIONEN
- Eventuell auftretende Verdickungen und leichte Rauhigkeiten der lackierten Oberflächen der Ware des Verkäufers sind eine Folge des Feuerverzinkungsprozesses und können nicht beanstandet werden.
- Das Feuerverzinken ist lediglich ein Verfahren zur Verlängerung der Lebensdauer des Produkts und erhöht nicht den ästhetischen Wert.
- Ausgebesserte Kratzer und Schrammen, die bei der Montage entstanden sind, sind nicht reklamationsfähig.
- Das Einschneiden in die Lackoberfläche dient der Überprüfung der Haltbarkeit der Beschichtung und ist kein Reklamationsgrund.
- In Prospekten und Werbekatalogen, Preislisten enthaltene Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie Beschreibungen und Abbildungen, ungefähre Leistungsdaten oder sonstige Angaben des Verkäufers sind nur annähernd maßgebend und werden nicht Vertrags- oder Garantiebestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich vom Verkäufer bestätigt wurden.
- Zeichnungen, technische Dokumente und Spezifikationen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht kopiert, reproduziert oder an Dritte weitergegeben werden.
- Die technische Inspektion des Zauns erfolgt durch die Betrachtung seiner Elemente aus einer Entfernung von mindestens 5 Metern während des Tages.
- Alle Schweißverbindungen werden im MIG-Verfahren gemäß der Norm PN-EN ISO 3834-4 hergestellt.
- Die Rückgabe von Waren abzüglich der Kosten der Lagerabwicklung ist nur nach vorheriger Absprache mit der Verkaufsabteilung des Verkäufers und schriftlicher Zustimmung möglich.
- Bei unberechtigter Nichtabholung der Ware werden dem Kunden die Kosten der Lagerung in Rechnung gestellt. Die Lagerkosten beginnen bei 100 PLN netto pro Tag (je nach Menge und Größe).
- Reklamationen versteckter Sachmängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar waren, müssen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich beim Verkäufer geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Haftung des Verkäufers.
In Angelegenheiten, die nicht durch die Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Gesetzes über Zahlungsbedingungen im Handelsverkehr (Gesetzblatt Nr. 139 vom 8. März 2013).
Stellungnahme
Kunde – eine natürliche Person, die aufgrund ihres Interesses am Abschluss eines Kaufvertrags über INEX-Produkte mit der Firma INEX Igor Pietrzak mit Sitz in Płońsk ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erteilt.
Ich stimme der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch den Administrator – Igor Pietrzak als Eigentümer der Firma INEX Igor Pietrzak mit Sitz in Płońsk (NIP 527 240 35 94) zu, die für den Abschluss eines Kaufvertrags für seine Waren mit dieser Firma erforderlich sind.
Gleichzeitig erkläre ich, dass mir die Freiwilligkeit der Bereitstellung dieser Daten bewusst ist und dass ich über das Recht auf Auskunft über den Inhalt meiner Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Widerspruchsrecht und das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, informiert wurde, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.